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BMWi verlängert Förderung für Beratung von Energiespar-Contracting

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Kommunen können auch 2018 für die professionelle Unterstützung bei der Planung und Umsetzung von Energiespar-Contracting eine Förderung beantragen. Seit Januar 2015 fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums Beratungen zum Energiespar-Contracting. Mit der Förderung werden Kommunen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie gemeinnützige Organisationen dabei unterstützt, eine unabhängige und qualifizierte Contracting-Beratung in Anspruch zu nehmen und so bestehende Energieeinsparpotenziale in den eigenen Liegenschaften besser zu erschließen. Damit trägt das Programm auch zur Vorbildfunktion des öffentlichen Sektors bei der Steigerung der Energieeffizienz bei. Nun hat das BMWi die entsprechende Richtlinie bis zum 31. Dezember 2018 verlängert.

Energiespar-Contracting ist ein wirksames Instrument zur Energieeffizienzsteigerung in Kommunen und KMU. Bei realisierten Projekten sind Energieeinsparungen von etwa 20 bis 60 Prozent zu beobachten. Beim Energiespar-Contracting setzt ein spezialisierter Energiedienstleister – ein sogenannter „Contractor“ – umfassende Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz für den Auftraggeber um. Er plant, finanziert und realisiert alle Schritte für mehr Effizienz und sinkende Kosten. Der Contractor garantiert dem Auftraggeber die berechnete Energieeinsparung über eine längere Laufzeit. Im Gegenzug behält er einen Teil der erzielten Energiekosteneinsparungen zur Refinanzierung der Aufwendungen.

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