Der Zoll (gelegentlich auch das Zoll, von mittelhochdeutsch zol für ‚abgeschnittenes Stück Holz‘; vgl. Zollstock)
bezeichnet eine Vielzahl von alten Maßeinheiten im Bereich von zwei bis drei Zentimetern. Meist ist es der zwölfte Teil
eines Fußes und selbst ebenso in zwölf „Linien“ unterteilt, aber auch die dezimale Teilung kam vor, ebenso ½, ¼, 1/8.
Im englischen Sprachraum wird er Inch genannt.
Geschichte:
Im Jahre 1101 führte Heinrich I. von England die Längeneinheit Inch (Breite seines Daumens) ein. Eduard II. erklärte im
Jahre 1234 das Zoll zum Längenmaß; es hat die Länge dreier hintereinandergelegter Gerstenkörner. Ähnlich alte Maßeinheiten
sind das Fingerbreit, die Handbreit, die Spanne (eine gespreizte Hand breit), die Elle (vom Ellenbogen bis zur Spitze des
Mittelfingers), der Fuß (einen Fuß lang), der Schritt (einen Schritt lang) und der Klafter (das Maß zwischen den
ausgestreckten Armen eines erwachsenen Mannes).
Aktuelle Definition:
Mit Einführung des metrischen Systems geriet der Zoll weitgehend außer Gebrauch, nur im englischen Sprachraum (und beim
nichtmetrischen Zollgewinde) hält sich bis heute das Inch, das 1956 als internationales oder englisches Zoll auf exakt
25,4 mm festgelegt wurde. Das Einheitenzeichen für den Zoll ist „in“ (gemäß ISO 31-1 Annex A) oder das Zollzeichen (″),
das dem Sekundenzeichen entspricht. Ersatzweise werden auch zwei vertikale Striche verwendet.
Gebrauch im Fahrzeugbau:
• für den Durchmesser von Auto- und Fahrradfelgen: üblicherweise 15″ bis 20″ bzw. 26″ (66 cm) und 28″ (71 cm), teilweise auch
für Rahmengrößen (18″) Rohrdurchmesser an Lenksäule, Vorbau und Lenker (1″, 1 1/8″ oder 2″). Dabei liegen verschiedene Arten
von Zoll bzw. verschiedene Referenzdurchmesser zu Grunde, die teils auf dem Felgen-, teils auf dem Reifendurchmesser beruhen.
So kann 27″ („27 Zoll“) ein größeres Format bezeichnen als 28″ („28 Zoll“).
• für die Reifenbreite von Diagonalreifen; bei Radialreifen (Gürtelreifen) wird hingegen die Breite im metrischen Maß (mm)
angegeben.
Gebrauch im Maschinenbau:
• Gewinde für Befestigungsschrauben vor allem in den USA und bei Computerelementen, wie etwa Steckerfixierschrauben z. B.
Sub-D.
• Gewinde von – nicht einheitlich genormten – gasspezifischen Ventilanschlüssen[1] und Schutzkappen an Druckgasflaschen
(Durchmesser und/oder Steigung), sowie Verschraubungen im Gas- und Hydraulikbereich, etwa von Manometern, aber auch die
Aussendurchmesser der Hochdruckflaschen selbst, um in Transportgestelle zu passen.
• Antrieb von Vierkant-Steckschraubenschlüsseln (Ratschen, Knarren): ½″, ⅜″, ¼″.
• Antrieb von Sechskant-Bits: ¼″ (6,35 mm), auch Mikro-Bits 5/32″ (3,97 mm) und große Bits mit 5/16″ (7,94 mm).
• Teilungsmaße von Antriebsketten bei Fahrrad (½″), Motorrad und manchen Maschinen.
• Kugelgröße in Kugellagern: in Fahrradtretlagern z. B. meist ¼″.
Unter einem ISO-Anschluss versteht man im Automobilbereich genormte Anschlüsse für Autoradios
Einbaumaße nach ISO:
In der internationalen Norm ISO 7736 vom März 1984 sind sowohl Einbauräume als auch Anschlüsse für Autoradios zum
Fronteinbau in Straßenfahrzeugen genormt. Während für die Schachttiefe ein Mindestmaß von 160 mm bestimmt ist, wird die
Frontpartie bei einer Breite von 180 mm in zwei unterschiedlich hohen Varianten (50 und 100 mm) festgelegt. Diese Norm
wurde im April 1984 als DIN ISO 7736 in eine nationale deutsche und im September 1986 als ÖNORM ISO 7736 in eine
nationale österreichische Norm umgesetzt (Stand: Mai 2013).
Anschlüsse:
Die heute gängigen Autoradios verfügen in der Regel über standardisierte Anschlussstecker nach ISO 10487. Damit lassen
sich die Geräte herstellerunabhängig in jedes Fahrzeug mit ISO-Anschlüssen einbauen.
In den letzten Jahren sind viele Fahrzeughersteller dazu übergegangen, ihre werksseitig verbauten Autoradios über
spezielle Anschlüsse an den fahrzeuginternen CAN-Bus anzubinden. In diesen Fällen ist der Einbau von Autoradios eines
anderen Herstellers mit weiteren Kosten verbunden, die in Form spezieller Adapter anfallen.
Isofix (auch ISOFIX) ist ein besonders sicheres und einfach zu bedienendes Befestigungssystem für Kindersitze in Automobilen,
bei dem eine starre Verbindung zwischen Karosserie und Kindersitz hergestellt wird. Das System ist nach der Norm ISO 13216
standardisiert, wonach es seinen Namen bekam.
Man unterscheidet dabei die Isofix-Systeme in „fahrzeugspezifische Zulassung“ und „Universal-Zulassung“. Bei der fahrzeugspezifischen
Zulassung ist zu prüfen, ob der betreffende Sitz für das betreffende Fahrzeug zugelassen ist. Sitz- und Fahrzeughersteller
veröffentlichen entsprechende Listen. Eine Orientierungshilfe bieten auch die „Isofix-Listen“ der Unfallforschung der Versicherer
(UDV), die darüber informieren, welche Fahrzeugtypen auf welchen Sitzplätzen über Isofix-Befestigungen verfügen und welche
Isofix-Kindersitze dafür zur Verfügung stehen.
Geschichte: Die International Organization for Standardization definierte den Standard ISO 13216
(Isofix-Halterung) erstmals im Jahr 1990 und gab das System für die drei Gruppen 0, 0+ und 1 frei. 1995 kündigte
Ford an, fortan seine Fahrzeuge mit Isofix-Halterungen auszustatten. Das Unternehmen wagte diesen Vorstoß, nachdem
beim bisherigen Entwicklerkonsortium Stillstand herrschte. Im Oktober 1995 bekam das System seine Zulassung durch
die Europäische Kommission und die FIA. Seit der Jahrtausendwende wurde das System nahezu bei allen Fahrzeug- und
Kindersitzherstellern eingeführt.
Die Erfindung des System wird werbewirksam beansprucht. Britax Römer suggeriert, zusammen mit Volkswagen Erfinder des
Systems zu sein und schreibt auf seiner Website: 1997 haben wir in Zusammenarbeit mit Volkswagen den ersten
ISOFIX-Kindersitz der Gruppe 1 auf der IAA vorgestellt. Später wurde diese Entwicklung eine internationale Anforderung
für PKWs und Kindersitze. Eine Publikation von Volkswagen wird folgendermaßen zitiert: "Die Firma Volkswagen war
maßgeblich daran beteiligt, die Befestigung für einen Auto-Kindersitz zu entwickeln, der allen Sicherheitsanforderungen
entspricht. Die firmeninternen Erfahrungen hatten Vorbildcharakter und flossen in die Erarbeitung der internationalen
Norm ISO 13216-1 ein,- heute bekannt unter der Bezeichnung ISOfix-System."
Aufbau: Die Isofix-Verbindung besteht fahrzeugseitig aus zwei Haltebügeln mit einer Stärke von 6 mm,
die sich im Abstand von 280 mm im Spalt zwischen Lehnen- und Sitzfläche befinden. Der Kindersitz wird in diese
Befestigungen verhakt.
In Europa sind hierfür ausschließlich starre Befestigungsbügel, sogenannte Rastarme, am Kindersitz erlaubt, die über
eine Klickfunktion in den Haltebügel greifen. Dieses starre System (engl.: rigid system) unterscheidet sich merklich
vom amerikanischen Latch-System (Lower Anchors and Tether for Children). Dabei wird der Kindersitz mit Hilfe von
gespannten Gurtbändern mit den Haltebügeln verbunden. Wegen der weichen Gurtbänder wird dieses System auch als
„Soft“-Isofix bezeichnet.
Zusätzlich zur Befestigung an den Haltebügeln muss bei der „Universal-Zulassung“ eine zweite Fixierung erfolgen, um eine
ungewünschte Rotation des Sitzes um die Haltebügel zu verhindern. Hierfür gibt es verschiedene Systeme:
• Top Tether (engl., zu deutsch: oberer Haltegurt): Dabei handelt es sich um ein zusätzliches Gurtband, das über die
Sitzlehne geführt wird und mit einem Haken an einem Bügel am Fahrzeug befestigt und danach gespannt wird.
• Stützfuß (engl.: support leg), der den Kindersitz gegen den Wagenboden abstützt. Ein Stützfuß ist nur dann wirksam,
wenn er direkt auf dem Bodenblech aufsteht.
• Low Tether (engl., zu deutsch: unterer Haltegurt): in seltenen Fällen – vor allem bei skandinavischen, rückwärts
gerichteten Systemen – eingesetzte Gurtbänder, die den Kindersitz zum Boden hin abspannen.
Vorteile: Isofix-Kindersitze zeichnen sich durch eine besonders einfache Bedienung aus, wodurch das
Risiko einer falschen Befestigung minimiert wird. Falsche Gurtführung zählt bei konventionellen Kindersitzen zu den
häufigsten Ursachen für Unfall-Verletzungen trotz Kindersitz. Weiterhin wird durch die starre Verbindung mit der
Karosserie das Risiko eines Nachgebens der Gurte und eines Aufpralls des Kindes bei einem Unfall minimiert. Aus diesen
Gründen schneiden Kindersitze mit Isofix-Halterung bei Crash-Tests im Allgemeinen besser ab als ansonsten identische
Sitze mit konventioneller Gurthalterung. Das System wird daher von Verkehrssicherheitsexperten und Unfallforschern
allgemein empfohlen.
Darüber hinaus ist die feste Verankerung auch von Vorteil, wenn man den Sitz leer – ohne Kind – mitführt. Je nach
Hersteller können manche Isofix-Kindersitze auch konventionell mit Gurt befestigt werden, wenn in einem der genutzten
Fahrzeuge keine Isofixvorrichtung vorhanden ist.
Nachteile: Isofix-Kindersitze lassen sich meist nur auf den äußeren Plätzen befestigen; die
Mittelposition ist aber ansonsten aus Sicherheitsgründen vorzuziehen. Teilweise sind keine montagefreundlichen
Öffnungen für die Isofix-Haltebügel vorhanden. Dann erhöht sich durch tiefliegende Haltebügel am Fahrzeug und
scharfkantige Verschlüsse am Kindersitz die Gefahr für Schäden an den Sitzbezügen. Außerdem sind Kindersitze mit
Isofix häufig etwas teurer. Naturgemäß lassen sich die Sitze nicht horizontal verschieben, somit ist die Montage von
drei Kindersitzen auf der Rücksitzbank nur sehr selten möglich.