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Bußgeld für Verkehrsverstöße
Bitte entnehmen Sie der folgenden Tabelle, was Sie Ihr 'über die Stränge schlagen' kostet. Beim Fluchen mögen Sie den ADAC auf Ihrer Seite haben, die Polizei jedoch nicht.
. Vergehen
Geldbuße
in €
Punkte
Fahrverbot
in Monaten
bei Rot über die Ampel
.
.
.
. dabei andere nicht gefährdet
50
3
-
. - mit Gefährdung oder Sachbeschädigung
125
4
1
. Rotphase schon länger als eine Sekunde
125
4
1
. - mit Gefährdung oder Sachbeschädigung
200
4
1
.        
mit dem PKW zu schnell um . . .
. 21 - 25 km/h innerorts
50
1
-
. 21 - 25 km/h außerorts
40
1
-
. 26 - 30 km/h innerorts
60
3
-
. 26 - 30 km/h außerorts
50
3
-
. 31 - 40 km/h innerorts
100
3
1
. 31 - 40 km/h außerorts
75
3
-
. 41 - 50 km/h innerorts
125
4
1
. 41 - 50 km/h außerorts
100
3
1
.        
zu dicht aufgefahren bei mehr als 80 km/h -
der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug betrug:
. . .
. weniger als 5/10 des halben Tachos
40
1
-
. weniger als 4/10 des halben Tachos
50
2
-
. weniger als 3/10 des halben Tachos
75
3
-
. weniger als 2/10 des halben Tachos
100
4
1
. weniger als 1/10 des halben Tachos
125
4
1
.  
 
 
.  
zu dicht aufgefahren bei mehr als 130 km/h -
der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug betrug:
.
.
.
. weniger als 5/10 des halben Tachos
50
2
-
. weniger als 4/10 des halben Tachos
75
3
-
. weniger als 3/10 des halben Tachos
100
4
-
. weniger als 2/10 des halben Tachos
125
4
1
. weniger als 1/10 des halben Tachos
150
4
1
.  
verbotswidrig überholt
.
.
.
. außerorts rechts überholt
50
3
-
. bei Unübersichtlichkeit und Überholverbot
50 - 75
3 - 4
-
. - mit Gefährdung
125
4
1
.  
auf Autobahnen verbotswidrig
.
.
.
. nicht rechts gefahren und dadurch einen anderen behindert.
40
1
-
. eingefahren außerhalb von Anschlußstellen und dabei andere gefährdet.
50
3
-
. beim Einfahren Vorfahrt nicht beachtet.
50
3
-
. gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren
.
.
.
. - in Ein- und Ausfahrten
50
4
-
. - auf Nebenfahrbahn oder Seitenstreifen
100
4
-
. - auf durchgehender Fahrbahn
150
4
1
.  
alkoholisiert gefahren (ohne besondere Auffälligkeiten) über 0,5 - 1,09 Promille
.
.
.
. 1. Verstoß
250
4
1
. 2. Verstoß
500
4
3
. 3. Verstoß
750
4
3
. . . . .
.   . . .

 

 
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