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Verwarnungsgeld für Verkehrsverstöße
Bitte entnehmen Sie der folgenden Tabelle, was Sie Ihr 'über die Stränge schlagen' kostet. Beim Fluchen mögen Sie den ADAC auf Ihrer Seite haben, die Polizei jedoch nicht.
. Vergehen
Verwarngeld
in €
verbotswidrig gehalten
.
. an Fußgängerüberwegen, auf Beschleunigungsstreifen oder im Halteverbot
10
. - mit Behinderung
15
. in zweiter Reihe
15
. - mit Behinderung
20
. .
.
verbotswidrig geparkt
.
. im Halteverbot oder auf Geh- und Radwegen bis zu einer Stunde
15
. -mit Behinderung
25
. länger als eine Stunde
25
. - mit Behinderung
35
. vor oder in Feuerwehrzonen
35
. auf Behindertenparkplätzen
35
. in zweiter Reihe bis fünfzehn Minuten
20
. - mit Behinderung
25
. in zweiter Reihe länger als fünfzehn Minuten
30
. - mit Behinderung
35
   
zu schnell gefahren (PKW)
.
. um bis zu 10 km/h
15 - 20
. zwischen 11 und 15 km/h
25 - 30
. zwischen 16 und 20 km/h
35 - 40
   
zu dicht aufgefahren
.
. bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h
25 - 35
   
 
   
verbotswidrig überholt
.
. innerorts rechts überholt
30 - 35
. beim Überholtwerden Gas gegeben
30
. beim Überholen Seitenabstand nicht ausreichend
30 - 35
. zu langsam überholt
30
   
auf Autobahnen verbotswidrig
.
. ein- oder ausgefahren außerhalb von Anschlußstellen
25
. gehalten
30
   
  nach einem Unfall bei geringfügigem Schaden
.
. nicht unverzüglich beiseite gefahren
30 - 35
. als Unbeteiligter den Verkehr nicht gesichert
30 - 35
   
  Umweltschutz mißachtet
.
. unnötiger Lärm oder vermeidbare Abgasbelästigung verursacht
10
. innerorts unnütz hin und her gefahren und dadurch einen anderen belästigt
20
   
HU-Termin überschritten
.
. um mehr als zwei bis vier Monate
15
. um mehr als vier bis acht Monate
25
   
AU-Termin überschritten
.
. um mehr als zwei bis zu acht Monaten
15
   
Sicherheitsgurt
.
. während der Fahrt nicht angelegt
30
   
   

 

 
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